Rechtsprechung
OLG Dresden, 11.11.2014 - 8 U 510/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,81075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.
Verfahrensgang
- LG Zwickau, 10.03.2014 - 1 O 599/13
- OLG Dresden, 11.11.2014 - 8 U 510/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.07.2010 - XI ZR 27/10
Verjährungshemmung für den Anspruch einer Bank auf Rückzahlung eines …
Auszug aus OLG Dresden, 11.11.2014 - 8 U 510/14
Der Beklagte räumt selbst ein, dass sich der Senat mit seiner Auffassung, im Rahmen einer fristlosen Kündigung eines Darlehens können Fälligkeit und Mahnung verzugsbegründend verbunden werden, mit der - im Übrigen nach der Schuldrechtsmodernisierung ergangenen - höchstrichterlichen Rechtsprechung in Übereinstimmung befindet (BGH, Urt. v. 13.07.2010 - XI ZR 27/10, NJW 2010, 2940, Tz. 14). - BGH, 05.04.2011 - XI ZR 201/09
Verbraucherdarlehensvertrag: Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des …
Auszug aus OLG Dresden, 11.11.2014 - 8 U 510/14
Sie hat vor dem Hintergrund der nunmehrigen kurzen Regelverjährung den Zweck, es zu vermeiden, dass der Gläubiger - etwa trotz eingehender Zahlungen des Schuldners - allein zur Verhinderung des Verjährungseintritts die Titulierung der Forderung betreibt und dadurch weitere Kosten zu Lasten des Schuldners verursacht (…BT-Drucks. 14/6857, S. 65 f.; BGH, Urt. v. 05.04.2011 - XI ZR 201/09, ZIP 2011, 996, 997, Tz. 14;… MüKoBGB/Schürnbrand, 6. Aufl. § 497 Rn. 33). - LG Paderborn, 21.10.1982 - 1 S 135/82
Auszug aus OLG Dresden, 11.11.2014 - 8 U 510/14
Entgegen der Auffassung des Beklagten, hat das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (BGBl. I, S. 3138, 3143) an der (bereits) damals gültigen Rechtslage, dass ohne Mahnung der Schuldner in Verzug gerät, wenn eine Leistung nach dem Kalender bestimmt ist (vgl. § 284 Abs. 2 Satz 1 BGB in der bis zum 01.01.2002 geltendenden Fassung [im Folgenden: BGB a.F.]) und dies eine vertragliche Vereinbarung voraussetzt (LG Paderborn, Urt. v. 21.10.1982 - 1 S 135/82, MDR 1983, 225; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 284 Rn. 21; vgl. BT-Drs.
- OLG Dresden, 20.10.2016 - 8 U 1211/16
Verjährung von Darlehensrückzahlungsansprüchen
Eine solche liegt vor, wenn die Forderung auf Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung von Gütern oder von Dienstleistungen gerichtet ist (BGH…, Urteil vom 21.4.2010 - XII ZR 10/08, Rn. 23, juris; Senat, Beschluss vom 11.11.2014 - 8 U 510/14;… Erman/Hager, BGB, 14. Auflage, § 286 Rn. 52).